Numismatischer Arbeitskreis Brandenburg/ Preußen wird Mitglied der Numismatischen Gesellschaft zu Berlin

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17. Mai 2018 – Der Numismatische Arbeitskreis Brandenburg/Preussen (AK) hat einen großen Schritt für die Sicherung seiner Zukunft unternommen. Die außerordentliche Hauptversammlung der Numismatischen Gesellschaft zu Berlin e.V., gegründet 1843 (kurz: NGzB) hat am 26. April 2018 dem Antrag der AK-Leitung auf Aufnahme als Arbeitskreis der NGzB (Inkorporation) stattgegeben. Der AK wird damit ein integrer Bestandteil dieses eingetragenen, gemeinnützigen Vereins. Die Gründe für dieses Zusammengehen sind nicht nur rein organisatorischer Natur, sondern vor allen Dingen in der rechtlichen Situation des AK zu suchen.

Der AK war nach der Auflösung des Kulturbundes der DDR ab dem 3. Oktober 1990 in der Rechtsbetrachtung nach Paragraph 54 (BGB) ein sogenannter nicht rechtsfähiger Verein. Eine Personenvereinigung, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit öffentlich in Erscheinung tritt – alle Attribute treffen auf den AK zu – kann im Rechtsverkehr gar nicht wählen, ob sie ein Verein ist oder nicht. Somit war der AK als Interessengemeinschaft ein „Verein“ ohne Mitglieder, Satzung, Hauptversammlung und gewähltem, rechenschaftspflichtigem Vorstand. Die interne Arbeits- und Geschäftstätigkeit des AK, wie seit 28 Jahren gängige Praxis, wurden damit nicht gestört. Ein existenzielles Problem ergab sich bei dieser Konstellation aber mit den Haftungsrechten und möglichen Schadensersatzansprüchen. Solche Ansprüche könnten jederzeit von beteiligten Sammlerfreunden als auch von Dritten gestellt werden. Nicht nur für die Leitungsmitglieder, sondern auch für die mit Aufgaben durch den AK betrauten Personen war das eine gewisse Gefahr. Jeder, der einen Rechtsakt (Bestellung, Beauftragung, Vereinbarungen, etc.) auslöste, stand damit selbst in der Verantwortung. Er war persönlicher Vertragspartner mit allen Konsequenzen. Haftung und Schadensersatzansprüche jeglicher Art waren dabei nicht durch das Vereinsrecht geschützt, sondern würden dann wie jeder private Rechtsstreit gehandhabt und gehen zu Lasten des einzelnen bis hin zu seinem Privatvermögen. Auch als Herausgeber des Jahrbuches „Beiträge zur Brandenburgisch/Preussischen Numismatik“ bestand durch eventuelle Urheberrechtskonflikte ein nicht kalkulierbares Risiko.

Im Sinne der allgemeinen Sorgfaltspflicht und in der Verantwortung für alle Sammlerfreunde im Zusammenhang mit der Arbeit des AK, durfte diese Situation nicht weiter ignoriert werden und es war dringend eine einvernehmliche Umgestaltung herbeizuführen. Dabei war die Auflösung des AK keine Option für dessen Mitglieder. Auch eine Vereinsgründung und Eintragung in das Vereinsregister wurde wegen dem hohen bürokratischen, zeitlichen und personellen Aufwand sowie den zusätzlichen Kosten bei Notar und Verwaltungsgericht schon immer abgelehnt. Auf der AK-Leitungssitzung am 3. Februar 2018 wurde deswegen mit großer Mehrheit beschlossen, den AK als Organ innerhalb eines bestehenden Vereins mit korrespondierenden Vereinszweck neu zu organisieren. Durch die inhaltliche Nähe und der regionalen Ausrichtung kam für die Mitgliedschaft nur die Numismatische Gesellschaft zu Berlin in Frage, welche dem Anliegen sehr offen entgegenkam.

Der AK bleibt wie bisher eine auf Dauer angelegte offene Interessengemeinschaft, die Wissenschaftler und Laien zur Beschäftigung mit Fachfragen und Aufgaben der Numismatik (Münzkunde, Geldgeschichte, Notaphilie, Medaillenkunde, Marken und Zeichen) und artverwandten Wissenschaften (wie z.B. Phaleristik oder Heraldik) zur historisch-politischen Einheit Brandenburg/Preussen verbindet. Nun jedoch organisiert unter dem Dach der Numismatische Gesellschaft zu Berlin und somit Teil einer 175-jährigen Tradition der „Belehrung und Unterhaltung im Fache der Münzkunde“, dem sich die Gemeinschaft verpflichtet fühlt. 

Weitere Informationen und die aktualisierte Satzung des Vereins finden Sie auf der Webseite der Numismatischen Gesellschaft Berlins.